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Der Staat bietet eine ganze Reihe attraktiver Fördermöglichkeiten für Sie. Niemand sollte sich diese Chance entgehen lassen. Wir checken für Sie Ihre Förderansprüche und helfen Ihnen gerne bei der Realisierung.

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Erste Einzelheiten erfahren sie hier: Vermögenswirksame Leistungen, Wohnungsbauprämie, Fondssparen mit staatlicher Förderung, Riester-Rente, Wohn-Riester, Rürup-Rente (Begriff anklicken oder einfach scrollen)


Vermögenswirksame Leistungen, Arbeitnehmersparzulage

Ein Arbeitnehmer kann bis zu 40 Euro vermögenswirksame Leistungen (VL) monatlich in einem Bausparvertrag anlegen. Je nach Tarifvertrag zahlt Ihr Arbeitgeber jährlich bis zu 470 Euro dazu. Zusätzlich können Sie auf VL neun Prozent Arbeitnehmersparzulage bis zu einem Jahreseinkommen von 17.900 Euro erhalten. Für Paare gibt es max. 86 Euro bis zu einem Jahreseinkommen von 35.800 Euro.

Ihr Vorteil: Die Zulagen gibt es auch, wenn Ihr Arbeitgeber nichts zuschießt. Liegt Ihr Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen, rentiert sich deshalb auch Sparen ohne Bonus vom Chef.

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Wohnungsbauprämie

Zusätzlich zur Arbeitnehmer-sparzulage und evtl. VL-Leistungen Ihres Arbeitgebers,  können Sie auf ihre Einzahlungen in einen Bausparvertrag 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie für wohnwirtschaftliche Zwecke erhalten. Gefördert werden bis zu 512 Euro (1.024 Euro bei Ehepaaren) pro Jahr. Voraussetzung: Ihr zu versteuernde Jahreseinkommen bleibt unter 25.600 Euro (Alleinstehende) oder 51.200 Euro (Eheleute).

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Fondssparen mit staatlicher Förderung, Arbeitnehmersparzulage

Lassen Sie sich die Arbeitnehmer-Sparzulage von 20 Prozent auf 400 Euro Einzahlung in einen Fondssparplan pro Jahr vom Staat schenken! Denn nach dem Vermögensbildungsgesetz hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf diese Sparzulage für Vermögenswirksame Leistungen (VL), wenn er:

  1. über einen Fondssparplan in Aktienfonds investiert (sogenannte "VL-Fonds") und
  2. das zu versteuernde Jahreseinkommen als Alleinstehender bis 20.000 Euro jährlich bzw. bei Ehepaaren mit gemeinsamer Veranlagung bis 40.000 Euro beträgt.

Sind beide Ehepartner Arbeitnehmer, können beide Partner einen Sparplan einrichten und die Prämien zweimal kassiert werden. Nicht nur Arbeitnehmer, auch Beamte, Soldaten, Azubis und Praktikanten mit Lohnsteuerkarte sind hier prämienberechtigt. Entscheidend ist, dass Ihr Jahreseinkommen vor Steuer max. 17.900 Euro bzw. verheiratet max. 35.800 Euro berägt.
Für je 400 Euro, die Sie pro Jahr in Ihren Fondssparplan einzahlen, schenkt Ihnen der Staat dann 80 Euro als Sparzulage. Mit den Jahren kommen hier hunderte Euros zusammen. Daher ist die Arbeitnehmer-Sparzulage beim Fondssparplan ist echter Rendite-Turbo, der die Rendite aus dem Fondssparplan erhöht.

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Riester-Rente

Die Riester-Rente ist schon fast ein Muss für jeden, der sie bekommen kann. "Riestern" lohnt sich, denn der Staat hilft mit attraktiven Zulagen und Steuerbefreiungen beim Sparen, um die Lücke in der gesetzlichen Altersversorgung zu schließen. Niemand sollte sich diese Chance entgehen lassen.

Der Überblick:
  • Lebenslange, garantierte und somit sichere Zusatz-Rente
  • Hartz IV geschützt und nicht pfändbar
  • Kapitalauszahlung von 30% auf einen Schlag bei Rentenbeginn wählbar
  • Attraktive Förderung durch Zulagen (154 Euro Grundzulage, 185 Euro Kinderzulage, für ab 2008 Geborene sogar 300 Euro) und Steuervorteile
  • Großer Kreis von Förderberechtigten (Arbeitnehmer, Beamte, Hausfrauen, Azubis und rentenversicherungspflichtige Selbständige)

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Wohn-Riester

Ob Wohnung, Reihenhaus, Bungalow oder Villa - die Deutschen wollen das besitzen, worin sie wohnen. Laut einer aktuellen Studie halten 58 Prozent der Befragten das Eigenheim für eine "ideale Form der Altersvorsorge". Damit erzielen die eigenen vier Wände den zweiten Platz hinter der staatlichen Rente (73 Prozent).

Seit 2008 kann die staatliche Riester-Förderung auch für die Anschaffung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Um die Immobilie vorzeitig abzuzahlen, kann es sich lohnen, die Riester-Förderung statt in eine Rentenversicherung oder einen Fondssparplan in die Anschaffung einer Immobilie zu lenken.
Wie funktioniert Wohn-Riester?
Grundlage für Wohn-Riester ist das Eigenheimrentengesetz: Riester-Sparvermögen sowie künftig fließende staatliche Zulagen dürfen in den Kauf, den Bau oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie oder in den Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften investiert werden.
Welche drei Wohn-Riester-Möglichkeiten gibt es?

  • Riester-Immobiliendarlehen
  • Riester-Bausparvertrag

Entnahme von bereits Erspartem aus einem "normalen" Riester-Rente-Vertrag zum Zweck der Finanzierung einer neuen Immobilie oder um über eine Sondertilgung eine bestehende Immobilienfinanzierung zu entlasten.

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Rürup-Rente

Mit der Basis- bzw. Rürup-Rente kann ein Teil der Rentenlücke geschlossen werden. Wer sich 2010 für einen Rürup-Vertrag entscheidet, kann 70 Prozent seiner Beiträge von der Steuer absetzen, maximal 14.000 Euro für Alleinstehende und 28.000 Euro für Verheiratete. Jahr für Jahr steigen diese Beträge. 2025 werden dann 100 Prozent der Beiträge steuerfrei sein, 20.000 Euro für Singles und 40.000 Euro für Verheiratete.

Der Überblick:

  • Steuervorteil im Jahr 2010 bis zu 14.000 Euro pro Person
  • Sicherheit durch lebenslange Rentenzahlungen
  • Kein Mindestbeitrag
  • Hartz IV geschützt
  • Großer Kreis von Bezugsberechtigten (Freiberufler, Gewerbetreibende, Selbstständige, Arbeiter, Angestellte und Beamte)
  • Flexible Einzahlungsmöglichkeiten, Extrazahlungen möglich

Übrigens: Auch eine Sofortrente für Einmalzahler bringt oft gute Renditechancen aufgrund von Steuervorteilen.
Haben Sie schon alle Fördermaßnahmen ausgenutzt?

Lassen Sie sich jetzt von unseren Fachleuten über alle Aspekte Ihrer individuellen Förderansprüche und Ziele, insbesondere in Bezug auf die Riester-Renten Möglichkeiten, ausführlich beraten.

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